Der Restwert entspricht in der Höhe einem Betrag, den ein Fahrzeugeigner durchschnittlich an dem ihm zugänglichen Markt auch ohne außergewöhnliche Bemühungen erzielen kann.
Auf höhere Ankaufspreise spezieller Restwertkäufer, oftmals durch Versicherungen vorgeschlagen, muss sich der Geschädigte nicht verweisen lassen.
Diesbezügliche Rücksprache mit einem Rechtsanwalt bzw der gegnerischen Versicherung ist empfehlenswert.
Den Restwert ermittelt demnach ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.