Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Das betrifft insbesondere die Wahl des Kfz-Sachverständigen und die Erstellung eine Kfz-Gutachtens. Diese kann seitens der Versicherung vorgegeben werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz-Sachverständigen klären.